Honorar


Gutachten im behördlichen Auftrag:

  • Leistungen werden gemäß dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung bewertet.

Sachverständigentätigkeit im Privatauftrag:

  • Es gelten die Regelungen in Anlehnung an den behördlichen Auftrag.

Dienstleistungen, wie Abnahmen von EDV-Leistungen oder Bewertungen in schriftlicher und mündlicher Form, werden nach Absprache mit dem Kunden vereinbart.

Dasselbe gilt für Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für besondere Aufwendungen.

Des Weiteren gelten meine allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anrufen
Email